Das deutsche Reinheitsgebot aus dem Jahre 1516 ist die älteste, bis heute gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Fast 500 Jahre alt und dennoch so aktuell wie damals. Nach ihr wird Bier in Deutschland nur aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser gebraut.
Das war im Mittelalter noch ganz anders. Damals wurde allerlei "teuflische Zeug" ins Bier gemischt, um es angeblich schmackhafter und haltbarer zu machen. So wurden beispielsweise Zutaten wie Ochesengalle, giftige und berauschende Kräuter, Pech und Russ verwendet. Diesem üblen Treiben der Bierpanscher wollte Bayerns Herzog Wilhelm IV. nicht länger zusehen. Deshalb erliess er am 23. April 1516 auf dem Landstädtetag zu Ingolstadt das Reinheitsgebot. Danach durfte Bier ausschliesslich aus Malz, Hopfen und Wasser gebraut werden. Die Hefe wurde in der mittelaltelichen Fassung des Reinheitsgebotes vermutlich nicht erwähnt, weil die Gärung durch Hefe aus der Luft ausgelöst wurde. Eine systematische Erforschung, Züchtung und Verwendung reiner Heferassen erfolgte erst im 19. Jahrhundert. Im Urtext des Herzogs heisst es wörtlich: "... wir wöllen auch sonderlich das füran allenthalben in unseren Stetten Märkthen un auff dem Lannde zu kainem Pier merer Stückh dan allain Gersten, Hopfen un Wasser genomen un gepraucht werdn." Heute, in einer Zeit, in der nicht mehr Herzöge Gesetze erlassen, ist das historische "elfte Gebot" der Brauer im deutschen Biersteuergesetz verankert.